RA. Dr. Friedemann Kausch
- Baurecht
- Großbauten
- Bauvorhaben der öffentl. Hand
- Tiefbau
- Werkvertrag
- Handwerk & Reparaturen
- Vergaberecht (VOB/A)
- und gem. Vergabeverordnung und GWB (europäisches Vergaberecht)
- Öffentliches Baurecht
- Baugenehmigung
- Nachbarrecht
- Familienrecht
- Ehe
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt
- Sorgerecht
Wir sind auf allen genannten Rechtsgebieten mit langjähriger Erfahrung tätig.
Jeder Mandant hat zwar seinen persönlichen Ansprechpartner, wir beraten uns aber kanzleiintern
über schwierige Probleme und suchen gemeinsam die am meisten überzeugende Lösung.
In Eilfällen, wenn es brennt, können Sie uns jederzeit anrufen und Fragen stellen.
Wir werden Ihnen offen sagen, was wir von einem Problem halten, damit Sie nicht für sich
selbst nachteilige Entscheidungen voreilig treffen.
In ganz eiligen Fällen ausserhalb der Bürozeit können Sie uns persönlich anrufen. Wählen Sie dann die Nummer
unserer Saarbrücker Kanzlei 0681 - 9383903. Sie werden von dort automatisch auf das Funktelefon eines Rechtsanwaltes unserer Kanzlei weitergeleitet.
Bedenken Sie bitte immer :
Gutes Recht bedarf sorgfaltiger Überlegung. Schneller Rat ist oft nötig, erfordert aber auch Erfahrung "um schnell auf dem Dampfer zu sein".